Rechtliches
Gesetzliche Gewährleistung
Mindestens zwei Jahre, kostenlos
Für alle Waren in diesem Shop gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren ab Erhalt der Ware. Diese Rechte sind für dich kostenlos. Sie bestehen unabhängig von einer zusätzlichen Herstellergarantie — eine Garantie schränkt sie nicht ein und ersetzt sie nicht.
Amtliche EU-Kennzeichnung
Dies ist die amtliche Kennzeichnung nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Sie ist EU-weit einheitlich vorgegeben und wird unverändert dargestellt.

Was tun bei mangelhafter Ware?
Melde uns das Problem so bald wie möglich — formlos per E-Mail an info@daisyjune.com oder telefonisch unter +49 172 6326998. Lege bitte einen Kaufnachweis bei, zum Beispiel die Rechnung oder einen Kontoauszug.
Wir bieten dir dann eine kostenlose Nachbesserung oder eine kostenlose Ersatzlieferung an. In bestimmten Fällen kommen eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises in Betracht.
Herstellergarantien
Verkäufer und Hersteller können zusätzlich freiwillige Garantien gewähren. Falls für eine Ware eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie des Herstellers über mehr als zwei Jahre besteht, weisen wir darauf vor dem Kauf mit der dafür vorgesehenen GARAN-Kennzeichnung hin.
Quellen und Nachweise
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 im EU-Amtsblatt — die Rechtsgrundlage samt Anhang I und II
- europa.eu/youreurope — Garantien und Rückgabe — die Informationsseite der EU-Kommission, auf die auch der QR-Code führt
- Die Kennzeichnung als Bilddatei öffnen
- AGB, Abschnitt 7 und Widerrufsbelehrung